Allgemeine Geschäftsbedingungen

der bau-bws – Institut für Beweissicherung im Bauwesen GmbH

im Folgenden als AGBs bezeichnet

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die bau-bws – Institut für Beweissicherung im Bauwesen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Weg 17, D-25524 Itzehoe (im Folgenden „bau-bws“ genannt) erbringt für die Marke bau-bws ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGBs. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Archivierung von den Zuständen – insbesondere von Gebäuden und sonstigen Baulichkeiten – dokumentierenden Datei-Kopien des Auftraggebers auf dem vom Auftragnehmers hierzu zur Verfügung gestellten Server zur außergerichtlichen Beweissicherung, der Verwendung der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Software; Schulungen von Fachkräften zur Beweissicherung im Bauwesen sowie dem Verleih und Verkauf von Messgeräten und Zubehör und Ausstattung zur Beweissicherung im Bauwesen, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbriacht werden.

§ 2 Leistungspflichten von bau-bws
(1) Die Leistungspflichten von bau-bws ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch bau-bws bestätigt werden.
(2) bau-bws ist berechtigt, Leistungen zu erweitern, diese dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder bau-bws aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt bau-bws ohne zusätzliches Entgelt Leistungen zur Verfügung, hat der Kunde auf die Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. bau-bws ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird bau-bws den Kunden rechtzeitig informieren.
(4) bau-bws ist dem Kunden gegenüber zur technischen Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt bau-bws dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. bau-bws leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich bau-bws vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.

§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angeben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, bau-bws jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie zu sonstigen, für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf den von bau-bws zur Verfügung gestellten Server überträgt, tagesaktuelle Sicherheitskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewähren. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die von bau-bws zur Verfügung gestellten Server hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
(3) Der Kunde darf mit den auf von bau-bws zur Verfügung gestellten Servern nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, da der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen würde. bau-bws ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bau-bws zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten. Änderung von Zugangsdaten. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von bau-bws zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist bau-bws zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(6) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Providers zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch bau-bws zu sehen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vertragslaufzeit unbefristet und kann kundenseitig mit einer Frist für die ordentliche Kündigung von vier Wochen zum Ende zum Jahresquartal beendet werden. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.
(3) Die Kündigungsfrist seitens bau-bws beträgt 6 Monate, wobei die Verweildauer einschließlich der zugesicherten Zugriffsrechte für den Kunden gesamtumfänglich für 10 Jahre gewährleistet bleiben.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für bau-bws insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von dem im Quartal zu leistenden Entgelten länger als zwei Monate in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist auf dem Postwege zu übermitteln.

§ 5 Preise und Zahlung
(1) Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.
(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Kundeninformationssystem (KIS) eingestellt worden ist, bezahlt.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt bau-bws, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. bau-bws kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens 5 Werktage vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Provider den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist bau-bws berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
(6) bau-bws versendet jeweils eine elektronische Rechnung an die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann bau-bws hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.
(7) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
(8) Gegen Forderungen von bau-bws kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Providers aufgerechnet werden.
(9) Privatkunden wird der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz berechnet.

§ 6 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(2) bau-bws weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. bau-bws gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von bau-bws eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

§7 Haftung
(1) Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) bau-bws haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet bau-bws nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet bau-bws lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. (max. 25.000€)
(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bau-bws.
(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

§ 8 Datenschutz
(1) bau-bws erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Host Europe GmbH.
§ 9 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) bau-bws räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Providers im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.
(2) Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. bau-bws wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.
(3) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen von bau-bws.

§ 10 Freistellung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bau-bws im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3 (6) dieses Vertrages.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Itzehoe ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. bau-bws ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) bau-bws nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 12 Sonstiges
(1) Alle Informationen und Erklärungen von bau-bws, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen des Providers gilt jedoch die Einschränkung des § 4 Abs. 5.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Teil 2 Besondere Bedingungen

§ 13 Besondere Bedingungen für Hosting-Produkte, dedizierte und virtuelle Server
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung der Inhalte der von ihm eingestellten Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. bau-bws behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
(3) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann bau-bws dessen Ordnerstruktur und Inhalte nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt bau-bws Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Ordnerstruktur und Inhalte so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von bau-bws nicht gefährdet werden.
(5) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Ordnerstruktur und Inhalte Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von bau-bws oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist bau-bws berechtigt, den Kundenzugang zu den Servern vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt bau-bws zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.
(6) Wird über die Ordnerstruktur des Kundens Spam-Mails versendet, kann der Provider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.
(7) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist bau-bws zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde bau-bws mit der Datensicherung, hat der Kunde die von bau-bws gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde bau-bws unverzüglich mitzuteilen.
(8) bau-bws ist berechtigt, zur Überprüfung der Übereinstimmung der Server des Kunden mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, Audits durchzuführen. Im Rahmen dieser Audits ist bau-bws insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der Kunde eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der Kunde ist verpflichtet, an diesen Audits mitzuwirken.